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Aktionstage Behindertenrechte

Zukunft Inklusion – Aktionstage Behindertenrechte 2023

30.09.2022
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Umsetzung der UN-BRK bei weitem noch nicht erfüllt

Die UN-BRK schafft keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern Rechte, die für alle Menschen gelten. Die Umsetzung der UN-BRK in der Schweiz ist jedoch mangelhaft. Dies zeigte der Schattenbericht von Inclusion Handicap. Immer noch haben Menschen mit Behinderungen nicht den gleichen spontanen und autonomen Zugang zu Lebensbereichen wie Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit und Kultur.

Die Aktionstage Behindertenrechte schaffen Impulse für eine Zukunft mit

Aktionstage - worum geht es da?

Vom 27. August bis 10. September 2022 fanden zum ersten Mal die Aktionstage Behindertenrechte im Kanton Zürich statt. Während zwei Wochen präsentierten über 80 Aktionspartnerinnen und -partner aus Privatwirtschaft, Verwaltung und NGO ihre Projekte. Sie alle leisten einen Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK. Die Aktionspartnerinnen und -partner arbeiteten bei der Planung, Durchführung und Evaluation ihrer Aktionen partizipativ mit Menschen mit Behinderungen zusammen. Zu den über 100 möglichst hindernisfreien Aktionen zählten Fachtagungen, Workshops wie auch Stadt- und Flughafenführungen.

Gemeinsam schaffen wir mehr!

Die Aktionstage Behindertenrechte führten unterschiedliche Personen und Organisationen zusammen, die sich für eine inklusive Gesellschaft engagieren. Darunter viele unserer Projektpartner wie Pro Infirmis, Vereinigung Cerebral und das machTheater. Diese Zusammenarbeit schaffte Synergien, um Ressourcen zielgerichtet und nachhaltig zu nutzen. Nur so können wir in Zukunft die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorantreiben und dem Ziel der Inklusion näherkommen.

Podcast

SRF 1
Aktionstage Behindertenrechte: Taten sprechen mehr als Worte

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Key Facts

UN-BRK

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde 2006 von der UNO Generalversammlung verabschiedet. Die Behindertenrechtskonvention (BRK) ist kein Sonderrecht. Sie übernimmt die bestehenden Menschenrechte und überträgt deren Umsetzung auf besondere Situationen von Menschen mit Behinderungen. 2014 hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert.

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