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Stimm- und Wahlrecht

Stimm- und Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen

29.11.2020
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UNO-Behindertenrechtskonvention als Leitlinie

Das JA hat Symbolcharakter. Es ist ein Bekenntnis zur UNO-Behindertenrechtskonvention, die besagt, dass keine Person ihrer politischen Rechte beraubt werden darf.

Die Schweiz hat die Konvention vor sechs Jahren ratifiziert. Der Kanton Genf setzt nun ein Zeichen, diese UNO-Konvention vollumfänglich zu respektieren. Neu dürfen also auch Menschen, die unter der strengsten Form der Beistandschaft stehen, auf kantonaler und kommunaler Ebene wählen und abstimmen.

Vereinfachte Unterlagen

In Genf werde bereits darüber nachgedacht, vereinfachte und verständlichere Unterlagen zu kantonalen und kommunalen Abstimmungen zu verschicken. Es gehe auch darum, diesen behinderten Menschen ein Selbstwert- und Zugehörigkeitsgefühl zu vermitteln.

Inclusion Handicap: 60'000 Menschen betroffen

Beim Dachverband der Behindertenverbände hofft man auf eine Signalwirkung aus Genf auf andere Kantone und den Bund. Schätzungsweise rund 60'000 Menschen dürfen ihr Wahl- und Stimmrecht nicht ausüben, weil sie unter umfassendem Beistand stehen.

Menschen, die in ihren kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt sind, aber auch ältere Menschen, die unter Demenz leiden. Genf nimmt also eine Pionierrolle ein – weitere Westschweizer Kantone könnten folgen. Zurzeit beschäftigen sich auch die Waadt, Neuenburg und das Wallis mit der Frage, ob auch Schwerbehinderte künftig wählen und abstimmen dürfen.

Quelle: SRF News

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