UN-BRK: Gleichberechtigung für alle
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind gesetzlich nicht verankert. Mit der UNO Behindertenrechtskonvention UN-BRK wurde ein Regelwerk erarbeitet, das Betroffene besser schützen soll. Die Schweiz hat die UN-BRK im Jahr 2014 ratifiziert und so die Grundlage für Inklusion geschaffen. Doch bleibt noch viel zu tun.
Recht auf ein selbstbestimmtes Leben
Das Recht auf ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben sollte für alle Menschen selbstverständlich sein. Gerade für Menschen mit Behinderungen ist dies oft nicht die Realität. Lückenhafte Inklusion und fehlende Gleichberechtigung können zur Benachteiligung und Ausgrenzung führen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fördert Inklusion und Gleichstellung
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde 2006 von der UNO Generalversammlung verabschiedet. Die Behindertenrechtskonvention (BRK) ist kein Sonderrecht. Sie übernimmt die bestehenden Menschenrechte und überträgt deren Umsetzung auf besondere Situationen von Menschen mit Behinderungen. 2014 hat die Schweiz die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Somit verfolgt sie das Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Die UN-BRK konkretisiert die Anwendung der Menschenrechte im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen und ermöglicht ihnen somit ein selbstbestimmtes Leben.
Die UN-BRK gilt auch für die Stiftung Denk an mich als Wegweiser, um eine inklusive Gesellschaft zu erreichen. Mit inklusiven Ferien und Freizeitaktivitäten unterstützt die Stiftung Denk an mich die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben.
Wo steht die Schweiz in der Umsetzung?
Die Umsetzung der UN-BRK wird durch den UNO-Ausschuss überprüft. Rechenschaft zur Umsetzung der UN-BRK aus der Sicht des Bundes legt der Initialstaatenbericht ab. Eine eher kritischere Überprüfung wird im Schattenbericht festgehalten, der von NPOs wie Inclusion Handicap verfasst wird. Die vom UNO-Ausschuss formulierten Fragen der «List of Issues» müssen ergänzend zum Staatenbericht von der Schweiz beantwortet werden. Hauptkritikpunkt ist, dass die Schweiz die Anforderungen der UN-BRK bei weitem nicht erfüllt. Gemäss Schattenbericht sind insbesondere die Mitbestimmung, die Wahlfreiheit und die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen nicht gesichert. Vom 7. bis 25. März 2022 wird die Schweiz vom UN-Ausschuss überprüft. Dessen Schlussempfehlung zeigt auf, wo die Schweiz weitere Massnahmen zu ergreifen hat.
Quelle: edi.admin.ch
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UN-BRK: Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen
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Key Facts
Aktion UN-BRK
Am 9. März fordert Inclusion Handicap und seine Mitgliederorganisationen dazu auf, für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzustehen und auf die Inklusion aufmerksam zu machen. Auf dem Waisenhausplatz in Bern möchten sie die Behörde mit lauten Weckern und Demo-Schildern aus dem Schlaf reisen.